Todesermittlungsverfahren nach Polizeieinsatz in Dresden

Im Zusammenhang mit dem Tod eines 40-jährigen Deutschen führen die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden aktuell ein Todesermittlungsverfahren.
Die Polizei wurde am 21. August 2025 gegen 12:30 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus an der Großenhainer Straße in Dresden gerufen, weil ein dort lebender Mieter – wahrscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln stehend – randalierte und insbesondere Gegenstände vom Balkon warf. Da der Betroffene bei Eintreffen der Polizei nicht zu kooperativem Verhalten zu bewegen war, musste er zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahr für dritte Personen fixiert werden, u. a. um ihm Handfesseln anzulegen. Dabei wurde er plötzlich reanimationspflichtig. Unverzüglich eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen, die von einem – bereits zur Prüfung einer Zwangseinweisung des Betroffenen in ein psychiatrisches Krankenhaus herbeigerufenen – Notarzt fortgeführt wurden, blieben ohne Erfolg.
Um die Umstände des Ablebens des Verstorbenen weiter aufzuklären und zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die am 22. August 2025 durchgeführte Sektion des Verstorbenen hat noch keine eindeutige Todesursache ergeben. Insbesondere stehen die Ergebnisse toxikologischer und histologischer Untersuchungen aus.
Bislang gibt es keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Tod des Betroffenen ursächlich auf eine Handlung eines der beteiligten Polizeibeamten zurückzuführen ist.
Die Untersuchungen in dem Todesermittlungsverfahren sind nicht abgeschlossen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.