Polizei

BA ermittelt wegen Insiderhandel bei schweizerischem IT-Unternehmen

BA ermittelt wegen Insiderhandel bei schweizerischem IT-Unternehmen Foto: Symbolbild für ba ermittelt wegen insiderhandel bei schweizerischem it-unternehmen / Foto: Icsilviu
Im Rahmen mehrerer Strafverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) wegen des Verdachts des Ausnutzens von Insiderinformationen fanden am Dienstag, 2. Dezember 2025, mehrere Interventionen in der Schweiz, in Deutschland und in Großbritannien statt. Die Strafverfahren werden gegen fünf Personen geführt, die vertrauliche und kurserhebliche Informationen zu einem börsennotierten und international tätigen, schweizerischen Unternehmen ausgenutzt haben sollen. In den drei Ländern wurden zeitgleich Hausdurchsuchungen an den Privatdomizilen der Beschuldigten, sowie an mehreren Standorten des Unternehmens durchgeführt. Alle fünf Beschuldigten werden verdächtigt, im tatrelevanten Zeitraum im Jahr 2024 beziehungsweise zuvor bei dem betreffenden Unternehmen in führenden Positionen tätig gewesen zu sein. Das in der IT-Branche tätige Unternehmen ist an der Schweizer Börse notiert und hat seinen Hauptsitz in der Schweiz. Die Verfahren der BA richten sich nicht gegen das Unternehmen selbst. Gegenstand der Strafverfahren Im Jahr 2024 veröffentlichte das Unternehmen zwei vorbörsliche Medienmitteilungen, die einen negativen Einfluss auf den Aktienkurs desselbigen hatten. Im Vorfeld der Publikation der Medienmitteilungen veräußerten die fünf Beschuldigten jeweils größere Mengen Aktien des Unternehmens. Die BA verdächtigt die Beschuldigten, die den Medienmitteilungen zugrundeliegenden vertraulichen Informationen (Insiderinformationen) für die rechtzeitige Veräußerung der Aktien ausgenutzt und so verdachtsweise Vermögensverluste von bis zu CHF 2,49 Millionen vermieden zu haben. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. In der Schweiz fanden Interventionen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei fedpol statt. Die Interventionen in Deutschland und Großbritannien erfolgten aufgrund internationaler Rechtshilfeersuchen der BA an die dortigen Behörden. Koordiniert wurden die Interventionen von Eurojust (Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Die BA dankt allen beteiligten Partnerbehörden für die reibungslose Vorbereitung und Durchführung sowie Eurojust für die Unterstützung und Koordination. In Leipzig unterstützten das Fachkommissariat für Wirtschaftskriminalität der Polizeidirektion Leipzig und die Staatsanwaltschaft Leipzig die Ermittlungen. Für Presseanfragen ist die Schweizer Bundesanwaltschaft zuständig: https://www.bundesanwaltschaft.ch/de/newnsb/7jIPZU4QvnrLyw5fgxnCF (ursprünglicher Text: Schweizer Bundesanwaltschaft)

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