Gebrochene Schleppstange führt zu Verkehrsunfall
Foto: Symbolbild Blaulicht-Reflexion auf nassem Asphalt bei einem Einsatz (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Auf der B 115 ereignete sich am Freitagabend ein nicht alltäglicher Verkehrsunfall. Ein 37-jähriger deutscher Autofahrer schleppte mit seinem VW einen bereits längerfristig defekten Hyundai in Richtung Kodersdorf. Plötzlich brach die Schleppstange, wodurch das Zugfahrzeug nach rechts von der Fahrbahn abkam und in den Straßengraben geriet. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von schätzungsweise 8.500 Euro. Durch ein Abschleppunternehmen wurde das im Straßengraben befindliche Zugfahrzeug geborgen und der bereits zuvor defekte Pkw Hyundai fachgerecht abtransportiert.
Problematisch: Anders als das Abschleppen in akuten Notlagen wird für eine derartig geplante Überführung eines defekten Pkw eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorausgesetzt. Des Weiteren ist in solchen Fällen regelmäßig eine höhere Fahrerlaubnisklasse für den Fahrer des Zugfahrzeuges von Nöten. Weil der Fahrer des Zugfahrzeuges hier weder eine Ausnahmegenehmigung, noch die Fahrerlaubnisklasse BE vorweisen konnte, leiteten die Streifenbeamten des Polizeireviers Görlitz ein Ermittlungsverfahren aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. (rb)