Polizei

Haftbefehle wegen Totschlags in Strehla

Haftbefehle wegen Totschlags in Strehla Foto: Symbolbild Polizeifestnahme mit Handschellen (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Verdacht des Totschlags Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Haftbefehle gegen drei Beschuldigte Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 41-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Totschlags, gegen einen 37-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag und gegen einen 36-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden vom 12. Juni 2026, Nr. 287/2026). Dem 41-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11. Juni 2026 gegen 21:05 Uhr auf einen 42-jährigen Mann vor dessen Wohnhaus auf der Riesaer Straße in Strehla einen Schuss aus einer Schusswaffe in dessen Oberkörper abgegeben zu haben. Der Geschädigte verstarb noch am Tatort. Zuvor soll es zwischen dem 41-jährigen Beschuldigten und dem Geschädigten eine körperliche Auseinandersetzung gegeben haben. Dem 37-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, den 41-jährigen Beschuldigten zum Tatort gefahren, durch seine Anwesenheit am Tatort in seinem Tatentschluss bestärkt und die Tatbegehung hierdurch erleichtert zu haben. Im Anschluss sollen die beiden tatbeteiligten Beschuldigten dem dritten Beschuldigten die Tatwaffe übergeben haben, damit dieser sie versteckt. Der Beschuldigte soll die Tatwaffe auf seinem Grundstück vergraben haben, wo sie kurze Zeit später durch die Polizei sichergestellt werden konnte. Der 41-jährige und der 37-jährige Beschuldigte wurden am 11. Juni 2026 bereits kurze Zeit nach der Tat von der Polizei vorläufig festgenommen. Der 36-jährige Beschuldigte wurde am 12. Juni 2026 vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen alle drei Beschuldigte beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden gestellt. Die Beschuldigten sollen noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – auch zu den Hintergründen der Tat – dauern an.

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