Polizeieinsatz nach Fluchtversuch mit Pedelec

(3078) In der Nacht zu Sonntag war der Polizei bekannt geworden, dass sich auf dem Feuerwehrgelände in der Straße An der Jacobikirche eine unbekannte Person unberechtigt aufhielt. Bei Erblicken der Kameraden der Feuerwehr soll der Unbekannte fluchtartig die Örtlichkeit in Richtung Bürgergarten verlassen haben. Auf der Anfahrt zum Ereignisort kam den alarmierten Beamten in der Waldheimer Straße ein Fahrradfahrer entgegen. Die Einsatzkräfte forderten diesen mittels Anhaltesignal »Stop Polizei« zum Anhalten auf. Augenscheinlich ignorierte der bis dato Unbekannte jedoch die Aufforderung. Ein Beamter verließ den Funkstreifenwagen und forderte den Fahrradfahrer erneut zum Anhalten auf. Dieser kam der Forderung abermals nicht nach und versuchte mit dem Pedelec (Hersteller: Kukirin) zu flüchten. Bei dem Fluchtversuch kollidierte der Radfahrer (39) mit dem Polizisten und stürzte, infolgedessen er sich leichte Verletzungen zuzog. Der Beamte blieb unverletzt. Die Polizisten konnten den Gestürzten, welcher gegenüber den Einsatzkräften aggressiv reagierte und um sich schlug, letztlich unter Kontrolle bringen. Der Grund für den Fluchtversuch des 39-Jährigen wurde auch schnell klar. Zum einen verlor dieser während des Sturzes eine Dose mit einer geringen Menge Crystal. Die Drogen stellten die Einsatzkräfte sicher. Des Weiteren wurde im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen bekannt, dass es sich bei dem Zweirad um ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug handelte. Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass der deutsche Staatsbürger keine dafür erforderliche Fahrererlaubnis hat. Zudem war das Pedelec zum Zeitpunkt der Feststellung nicht versichert war. Während der Kontrolle nahmen die Beamten weiterhin Atemalkoholgeruch bei dem deutschen Tatverdächtigen wahr. Einen Atemalkoholtest vor Ort verweigerte er. Für ihn folgten eine Blutentnahme in einem Krankenhaus sowie Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem wird geprüft, ob sich der 39-Jährige zuvor unberechtigt auf dem Gelände der Feuerwehr aufgehalten hatte. (mou)