Polizei

Kontrollen des Durchfahrtsverbots an der Agra-Brücke

Kontrollen des Durchfahrtsverbots an der Agra-Brücke Foto: Symbolbild für kontrollen des durchfahrtsverbots an der agra-brücke / Foto: derooijfotografie
Kontrollen des Durchfahrtsverbotes auf der Agra-Brücke Ort: Markkleeberg, Bundesstraße 2 Zeit: 24.11.2025 bis 27.11.2025 Die Verkehrspolizeiinspektion Leipzig führt seit vergangener Woche gezielte Verkehrskontrollen im Bereich der Agra-Brücke durch. Hintergrund ist das geltende Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, ferner auch bestehende Geschwindigkeitsüberschreitungen. Da die Polizei vor Ort Fahrzeuge nur eingeschränkt anhalten kann – Grund hierfür sind örtliche Gegebenheiten und eine damit einhergehende höhere Gefährdung für Verkehrsteilnehmer sowie eingesetzte Polizeibeamte - erfolgt die Überwachung mittels Messtechnik. Mit dieser können sowohl die Geschwindigkeit als auch die Einhaltung der 3,5-Tonnen-Beschränkung erfasst werden. Festgestellte Verstöße werden zur weiteren Prüfung und Ahndung an die Bußgeldstelle des Landkreises Leipzig übermittelt. Im Zeitraum vom 24. bis 27. November 2025 wurden durch die VPI folgende Feststellungen getroffen: 24. November 2025 – Fahrtrichtung Leipzig Kontrollzeit: 08:00 bis 11:45 Uhr Überwachung: Geschwindigkeit und 3,5-t-Beschränkung * 2.296 gemessene Fahrzeuge * 23 Geschwindigkeitsüberschreitungen (13 Verwarngeld, 10 Bußgelder) * 13 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t 26. November 2025 – beide Fahrtrichtungen Kontrollzeit: 15:30 bis 19:30 Uhr Überwachung: ausschließlich 3,5-t-Durchfahrtsverbot * 6.643 erfasste Fahrzeuge * 2 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t 27. November 2025 – Fahrtrichtung BAB 72 Kontrollzeit: 07:15 bis 11:30 Uhr Überwachung: Geschwindigkeit und 3,5-t-Beschränkung * 3.570 erfasste Fahrzeuge * 59 Geschwindigkeitsüberschreitungen (56 Verwarngelder, 3 Bußgelder) * 13 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t Für den Verstoß gegen das Verkehrszeichen 262 (Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen) sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog derzeit ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor. Die Polizeidirektion Leipzig appelliert hiermit eindringlich an alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Halten Sie sich an das geltende Durchfahrtsverbot. Die Regelung dienen der Sicherheit und der Entlastung der Brückenkonstruktion sowie dem Schutz aller Verkehrsbeteiligten. Die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Beschränkungen werden die nächsten Wochen fortgesetzt. (oh)

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