Alkoholunfall in Adorf mit verfassungsfeindlichen Parolen
Foto: Symbolbild für alkoholunfall in adorf mit verfassungsfeindlichen parolen / Foto: Janbaars60
Der Unfallfahrer rief außerdem lautstark verfassungsfeindliche Parolen.
Am Mittwochabend fuhr ein 48-Jähriger mit seinem VW auf der Adorfer Straße/B 92 aus Richtung Adorf kommend in Fahrtrichtung Oelsnitz. Als er nach links auf die Leubethaer Straße abbog, kam er nach rechts von der Straße ab und landete im Graben. Der Fahrer blieb unverletzt, an seinem Pkw entstand ein Schaden von rund 2.000 Euro.
Bei der Unfallaufnahme führten Polizeibeamte einen Atemalkoholtest bei dem 48-Jährigen durch, der einen Wert von umgerechnet 3,3 Promille ergab. Zudem stellten sie fest, dass er keine Fahrerlaubnis besaß. Sowohl an der Unfallstelle als auch bei der folgenden Blutentnahme im Krankenhaus rief der Mann wiederholt lautstark verfassungsfeindliche Parolen. Der Deutsche muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. (cf)