Urteil wegen Diebstahl in Hoyerswerda
Foto: Symbolbild Polizei mit Blaulicht auf nasser Straße bei Nacht (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Bezug: Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz vom 23. Oktober 2026
Amtsgericht Hoyerswerda
22.10.2026
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Amtsgericht Hoyerswerda am 22. Oktober 2026 eine 46-jährige Deutsche im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigten lag zur Last, am 3. September 2026 als Pflegekraft im Haushalt des 87-jährigen Geschädigten in Hoyerswerda tätig gewesen zu sein und bei dieser Gelegenheit Bargeld im Gesamtwert von 9.850,- EUR entwendet zu haben. Das Bargeld wurde am selben Tag durch Beamte des Polizeireviers Hoyerswerda im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme im Dienstfahrzeug der Beschuldigten sichergestellt.
Die Beschuldigte war nicht vorbestraft.