Polizei

Vermögensschaden durch Schockanruf im Landkreis Zwickau

Vermögensschaden durch Schockanruf im Landkreis Zwickau Foto: Symbolbild für vermögensschaden durch schockanruf im landkreis zwickau / Foto: kalhh
Vermögensschaden nach Schockanruf Zeit: 04.02.2026 und 05.02.2026 Ort: Landkreis Zwickau Eine Frau übergab eine größere Summe Bargeld an Telefonbetrüger. Am Mittwoch und Donnerstag erhielten viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Zwickau und im Vogtlandkreis Telefonanrufe von Unbekannten. Darin berichtete eine Frau auf weinerliche Weise, dass sie soeben einen Verkehrsunfall mit tödlicher Folge verursacht hätte. Die Täter suggerierten den angerufenen Personen, dass es sich bei dem angeblichen Unfallverursacher um einen nahen Verwandten handelte. Dieser müsste nun ins Gefängnis und könnte nur durch Zahlung einer hohen Kaution »freigekauft« werden. Dabei waren all diese Geschichten frei erfunden. Eine Seniorin aus dem Landkreis Zwickau erkannte die Täuschung zu spät und übergab einer unbekannten Person einen Umschlag mit einer fünfstelligen Summe Bargeld. Die Polizei informiert: • In Deutschland verlangen Polizei oder Justiz niemals eine Kaution. • Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeld oder Wertsachen bitten. Weitere Informationen und Präventionshinweise zum Thema Schockanruf finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen: https://www.polizei.sachsen.de/de/101409.htm. (sts)

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