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Polizei sicherte Ost-Derby in Aue

Polizei sicherte Ost-Derby in Aue Foto: Symbolbild für polizei sicherte ost-derby in aue / Foto: OlinEJ
Medienservice 22.02.2026, 19:53 Uhr — Erstveröffentlichung Polizei sicherte Ost-Derby ab Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 66|2026 Erzgebirgskreis Polizei sicherte Ost-Derby ab Zeit: 22.02.2026 Ort: Aue-Bad Schlema, OT Aue (565) Aufgrund der Fußballbegegnung zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem FC Energie Cottbus am heutigen 25. Spieltag der 3. Liga führte die Polizeidirektion Chemnitz einen entsprechenden Einsatz durch. Unterstützung war dabei durch Einsatzkräfte der sächsischen Bereitschaftspolizei gewährleistet, sodass insgesamt rund 460 Polizistinnen und Polizisten bei diesem Risikospiel involviert waren. Der Fokus der Einsatzkräfte lag einerseits auf Verkehrsregulierungsmaßnahmen bei der An- und Abreise der Fußballfans, andererseits ging es um die strikte Trennung der rivalisierenden Fanlager. Während es vor Spielbeginn sowie während der ersten Halbzeit aus Polizeisicht ereignislos blieb, musste der Schiedsrichter das Ost-Derby in der 52. Spielminute für mehrere Minuten unterbrechen. Nachdem Cottbuser Fans in ihrem Block unter anderem ein Schmähplakat gezeigt hatten, fühlten sich etwa 30 Anhänger des FC Erzgebirge Aue animiert, aus dem gegenüberliegenden Fanblock in den Innenraum zu stürmen. Die Personen liefen an der Seitenlinie in Richtung der Gästefans und wurden dort von Polizisten energisch zurückgedrängt. Zudem flog aus dem Fanblock der Auer ein Böller auf das Spielfeld. Nach Rücksprache mit dem Polizeiführer setzte der Schiedsrichter das Fußballspiel schließlich fort. Nach bisheriger Kenntnis wurde ein Ordner leicht verletzt, als er versucht hatte, aufgebrachte Auer Fans in einem Block neben dem Gästebereich zu beruhigen. Die restlichen Spielminuten in der zweiten Halbzeit verliefen weitestgehend ruhig. Lediglich kurz vor Abpfiff flog erneut Pyrotechnik aus dem Auer Fanblock auf das Spielfeld. Ein 17-jähriger Tatverdächtiger konnte rasch ausfindig gemacht werden. Er wird sich wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises verantworten müssen. Die Abreisephase verlief wiederum geordnet und aus polizeilicher Sicht nahezu ohne relevante Vorkommnisse. (Ry/rae)

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