Polizei Leipzig verurteilt Räuber und schiebt ab
Foto: Symbolbild Polizeifestnahme mit Handschellen (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
In der 288. Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig bat die Polizei um Hinweise zu einem unbekannten Täter, der am 5. Juli einen 46-Jährigen ausgeraubt hatte. Derselbe Täter versuchte am 10.07.2026 auf eine ähnliche Art und Weise einen 36-Jährigen auszurauben. Durch Ermittlungsarbeit der Leipziger Kriminalpolizei konnte der Täter (20, georgisch) bekannt gemacht werden, woraufhin er verurteilt und im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Leipzig auf Veranlassung der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig schlussendlich abgeschoben wurde.
Das Kommissariat für Raubdelikte konnte den 20-Jährigen, der im Vorfeld bereits wegen anderer Delikte auffällig war, über verschiedene elektronische Spuren ermitteln. So gelang es den Beamten, dass geraubte Mobiltelefon sicherzustellen und an den Eigentümer zu übergeben. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich auch Hinweise, dass der 20-Jährige das Land zeitnah verlassen will. Aufgrund dessen wurde der Tatverdächtige nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen einer Durchsuchung seines Aufenthaltsortes am 15. Juli vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung konnten die Beamten zahlreiche Beweismittel sichern. Unter anderem wurden auch Gegenstände gefunden bei denen ein Zusammenhang zu bekannten Betrugs- und Eigentumsdelikten geprüft wurden. Der Heranwachsende wurde am Folgetag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der antragsgemäß gegen den beschuldigten einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der schweren räuberischen Erpressung und des versuchten schweren Raubes erließ und den Haftbefehl wegen Fluchtgefahr in Vollzug setzte. Anschließend wurde er in die Jugendstrafvollzugsanstalt verbracht.
Am 05.10.2026 wurde der Heranwachsende vom Amtsgericht Leipzig - Jugendschöffengericht -unter Einbeziehung mehrerer Verfahren wegen besonders schwerer räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit versuchtem besonders schweren Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem Diebstahl in zwei Fällen in Tatmehrheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer Schusswaffe nach Jugendstrafrecht zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet und der Untersuchungshaftbefehl mangels weiterhin vorliegender Fluchtgefahr aufgehoben. Aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wurde der Verurteilte – im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die insoweit dem Abschiebungsverfahren gegenüber dem Vollstreckungsverfahren den Vorrang eingeräumt hat - unmittelbar nach Urteilsverkündung in eine richterlich angeordnete Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung genommen. Am 6. Oktober 2026 wurde die Rückführung des Heranwachsenden nach Georgien vollzogen. Damit trat ein von der Ausländerbehörde ausgesprochenes und fünf Jahre gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot in Kraft. Soweit mit Blick auf die angestrebte Abschiebung seitens der Staatsanwaltschaft von der Vollstreckung der Jugendstrafe abgesehen wurde, würde diese nachgeholt, wenn der Verurteilte wieder nach Deutschland einreist.