Polizei

Kontrollen auf der BAB 4 bei Chemnitz

Kontrollen auf der BAB 4 bei Chemnitz Foto: Symbolbild Polizeibeamter bei nächtlicher Verkehrskontrolle mit Anhalte-Kelle (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
(2780) In vier Nächten kontrollierten Polizisten der Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion gemeinsam mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf der BAB 4 insbesondere Großraum- und Schwerlasttransporte. Dabei gab es viel zu beanstanden. Über ein Drittel der kontrollierten Fahrzeuge musste stehen bleiben – die Polizisten untersagten 31 Fahrzeugführern die Weiterfahrt, bis die Beanstandungen behoben sind. Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagnacht fanden die Kontrollen an der Raststätte »Auerswalder Blick« in beide Fahrtrichtungen statt. Die Polizeidirektion Chemnitz wurde bei der Kontrollaktion auch durch Beamte der übrigen vier Polizeidirektionen Sachsens unterstützt. Im Einsatz waren pro Nacht jeweils rund 20 Einsatzkräfte. Die Polizisten kontrollierten insgesamt 86 Fahrzeuge, überwiegend Großraum- und Schwerlasttransporte, aber auch Kleintransporter teilweise mit Anhänger. Dabei sind insgesamt 115 Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt worden. In 26 Fällen wurden beispielsweise Überladungen festgestellt. In einigen Fällen konnten festgestellte technische Mängel vor Ort behoben und die Verkehrssicherheit hergestellt werden, beispielsweise durch einen Reifenwechsel oder durch Nachsicherung der Ladung. Zahlreiche Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung, beispielsweise wegen nicht ordnungsgemäßen Einhaltens der Lenk- und Ruhezeiten, wurden in Zuständigkeit des BALM geahndet. Beispielhaft erwähnt wird eine Feststellung aus der vergangenen Nacht: Ein zwölfachsiger Sattelzug (siehe Foto 2), der mit einer 69 Tonnen schweren Presse beladen und in Richtung Polen unterwegs war, hatte keine Genehmigungen für den Transport. Für die überschrittene Fahrzeuglänge, -breite sowie -höhe und für das Gesamtgewicht des Gespanns von über 116 Tonnen hätte es Ausnahmegenehmigungen bedurft. Auch konnte der Fahrer des Absicherungsfahrzeugs keinen erforderlichen Befähigungsnachweis vorweisen. Für den Sattelzug- und den Begleitfahrzeugfahrer hatte dies ein Bußgeld zur Folge. Zudem muss das Transportunternehmen mit Konsequenzen rechnen. Aufgrund der Unrechtmäßigkeiten und dem damit einhergehenden finanziellen Vorteil durch unterlassene Beantragungen von Genehmigungen wurde gegen das Transportunternehmen ein Einziehungsbetrag in Höhe von 28.000 Euro verhängt. Auch in diesem Fall endete die Fahrt am Kontrollort. (ds)

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