Rollerfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt

Ein 33-jähriger Mann muss sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Am Abend fuhr der Rollerfahrer mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 60 km/h auf der Friedrich-Engels-Straße. Bei einer Verkehrskontrolle konnte der Mann nur die Fahrerlaubnisklasse AM vorweisen. Für eine tatsächliche Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h ist jedoch die Fahrerlaubnisklasse A1 erforderlich, weshalb gegen den Deutschen ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.