Polizei verhindert Betrug durch Phantomfrachtführer
Foto: Symbolbild Polizeifestnahme mit Handschellen (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
(2025) In Zusammenarbeit zwischen Firmenmitarbeitern und der Polizei ist es am gestrigen Donnerstag gelungen, einen Betrug durch sogenannte Phantomfrachtführer zu verhindern. Es ging um Metall mit einem Warenwert von mehr als 260.000 Euro.
Und so nahm der verhinderte Betrug seinen Lauf: Ein Unternehmer aus Sachsen-Anhalt hatte bei einer Auer Firma rund 25 Tonnen eines metallischen Werkstoffes erworben. Das Metall sollte ursprünglich durch ein im Erzgebirge ansässiges Transportunternehmen ausgeliefert werden. In Ermangelung verfügbarer Fahrzeuge musste der zuständige Disponent die Transportleistung über eine Frachtenbörse ausschreiben. Daraufhin bekam eine seriös erscheinende Spedition den Zuschlag. Als der angebliche Spediteur für die Zufahrterlaubnis des erwarteten Lkw-Gespanns in die Auer Firma erst ein polnisches und dann ein niederländisches Kennzeichen der Zugmaschine meldete, wurde der Mitarbeiter der Transportfirma aus dem Erzgebirge stutzig. Kurzerhand nahm er Kontakt mit den tatsächlichen Verantwortlichen der scheinbar beauftragten Spedition auf. Es stellte sich heraus, dass unbekannte Täter die Firmendaten in betrügerischer Absicht unbefugt genutzt hatten, um an den Lieferauftrag und in der Konsequenz an das Metall zu kommen.
Als der angemeldete Sattelschlepper Donnerstagmorgen auf das Auer Firmengelände eingefahren war, nahmen sich alarmierte Polizisten dem Fahrzeuggespann und seinem Fahrer (61, belgisch) an. Der Fernfahrer wurde vorläufig festgenommen und der Lkw samt Sattelauflieger beschlagnahmt. Während der anschließenden polizeilichen Maßnahmen in einem Polizeirevier stellte sich nicht nur heraus, dass der 61-Jährige im ständigen telefonischen Austausch mit einem derzeit noch unbekannten Hintermann gestanden hatte, sondern er auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zum Führen des Lkw-Gespannes ist.
Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen, den Sicherstellungen diverser Beweismittel und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde die Festnahme des belgischen Staatsbürgers am Abend aufgehoben. Er wurde aus dem Polizeirevier entlassen und wird sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Für den Lkw musste er außerdem einen berechtigten Ersatzfahrer organisieren.
Warendiebstähle durch derartige Phantomfrachtführer (Scheinfirmen) sind ein zunehmendes bundes- und europaweites Phänomen. Die Polizei rät insbesondere Unternehmen, sich eingehend mit der Betrugsmasche (engl. auch fake carrier) auseinanderzusetzen. Berufs- und Versicherungsverbände haben sich der Thematik bereits im Sinne der Prävention oder auch geeigneten Schulungsmaßnahmen angenommen. (Ry)