Polizei

Feiertagsfahrverbot Sachsen 31. Oktober 2026

Feiertagsfahrverbot Sachsen 31. Oktober 2026 Foto: Symbolbild Einsatzfahrzeug mit Blaulicht im nächtlichen Nebel (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
In Sachsen und einigen weiteren Bundesländern gilt am Samstag, den 31. Oktober 2026, von 0 bis 22 Uhr ein Feiertagsfahrverbot. Die Einschränkung gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern grundsätzlich auf allen öffentlichen Straßen. Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lkw, die einen Anhänger ziehen, wenn sie entgeltlich Güter befördern, einschließlich damit verbundener Leerfahrten. Um trotzdem fahren zu dürfen, bedarf es in der Regel einer Ausnahmegenehmigung. Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung einiger Bundesländer erlaubt es, an den genannten Reformationstagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr bestimmte Autobahnstrecken zu nutzen - allerdings nur für Fahrten von oder nach Berlin. Das betrifft in Sachsen die A 4, A 13, A 14, A 17, A 38 und A 72. Zusätzliche Strecken außerhalb der Autobahn in Brandenburg sind unter folgendem Link einsehbar: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2016_25.pdf. Verstöße können teuer werden: 120 Euro Bußgeld werden fällig, auf die auftraggebenden Speditionen kommen sogar 570 Euro zu. (ks)

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