Internationaler Verdacht auf Bandenbetrug und Geldfälschung
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03.12.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Verdacht des Bandenbetrugs und der bandenmäßigen Geldfälschung
Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 649|25
Verdacht des Bandenbetrugs und der bandenmäßigen Geldfälschung
Drei Beschuldigte festgenommen
Durchsuchungen in Belgien, Schweden, Italien und Nordrhein-Westfalen realisiert
Die Staatsanwaltschaft Dresden – die eine der beiden Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime im Freistaat Sachsen ist – und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen eine international agierende Tätergruppierung wegen des Verdachts des Bandenbetruges und der bandenmäßigen Geldfälschung. Gegen einen 36-jährigen Serben, einen 37-jährigen Serben und eine 38-jährige Schwedin besteht der Verdacht Mitglieder dieser Gruppierung zu sein.
Die Beschuldigten sollen sich spätestens im Dezember 2024 mit weiteren – teilweise noch unbekannten Tätern – zusammengeschlossen haben, um vermögende Personen und Inhaber von Unternehmen unter der Legende eines Ankaufs von Unternehmen oder Immobilien zu Treffen mit angeblichen Kaufinteressenten ins Ausland zu locken, um von den Geschädigten Wertgegenstände gegen die Übergabe von Falschgeld oder die Transaktion von Kryptowährung zu erlangen (sogenannter »RIP-Deal« und »RIP-Deal 2.0").
Zu den Treffen sollten die Verkäufer als »Liquiditätsnachweis« Edelmetalle an die Beschuldigten übergeben. Für die übergebenen Edelmetalle und teilweise auch zur Anzahlung für den Verkauf des Unternehmens bzw. der Immobilie sollten die Verkäufer Bargeld erhalten. Tatsächlich sollen die Beschuldigten den geschädigten Verkäufern ausschließlich Falschgeld übergeben und zu keiner Zeit die Absicht gehabt haben, Unternehmen oder Immobilien zu kaufen. Vielmehr soll es den Beschuldigten nur darum gegangen sein, wertvolle Edelmetalle von den Geschädigten zu erlangen. In einigen Fällen sollten die Verkäufer die Liquidität ihrer Unternehmen bei Onlinetreffen durch Kryptowährung nachweisen.
Gegenstand der Ermittlung sind eine Vielzahl von Taten nach dem beschriebenen Tathergang.
Unter anderem soll ein Geschädigter im Juni 2025 in Belgien Goldbarren im Wert von 140.000 Euro an die Beschuldigten übergeben und im Gegenzug Falschgeld in Höhe von 155.000 Euro erhalten haben. Eine Transaktion von Kryptowährung im Gegenwert von 60.000 EUR konnte durch polizeiliches Einschreiten verhindert werden.
Ein weiterer Geschädigter soll im Juli 2025 in Serbien Goldbarren im Wert von 180.000 Euro an die Beschuldigten übergeben und hierfür sowie als Anzahlung für das verkaufte Unternehmen Falschgeld in Höhe von 680.000 Euro erhalten haben.
Die drei Beschuldigten wurden heute in Belgien, Schweden und in Nordrhein-Westfalen aufgrund bestehender Haftbefehle in diesem Verfahren festgenommen.
Darüber hinaus wurden Durchsuchungsmaßnahmen in Belgien, Schweden, Italien und in Nordrhein-Westfalen realisiert. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, unter anderem mehrere Geldzählmaschinen und Koffer mit Falschgeld, Laptops, Handys, Bargeld und Schmuck sichergestellt.
Gleichzeitig wurden Vermögensarreste in Höhe von über einer halben Million Euro vollzogen.
An den internationalen Ermittlungen waren auch die Guardia di Finanza in Turin, die Police Judicaire Fédérale in Liège sowie die Betrugsabteilung der regionalen Ermittlungseinheit in Stockholm beteiligt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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