Verdacht der Vergewaltigung: 36-Jähriger in Untersuchungshaft – Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 36-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und Diebstahls angeklagt. Das Landgericht prüft die Zulassung der Anklage und entscheidet über das Hauptverfahren.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen deutschen Staatsbürger Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Ihm werden unter anderem Vergewaltigung und Diebstahl in zwei Fällen vorgeworfen.
Tatvorwürfe in Dresden und Lengenfeld/Vogtland
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 3. Juli 2015 gegen 04:00 Uhr mit einem vermutlich zuvor entwendeten Wohnungsschlüssel in die Wohnung einer 22-jährigen Frau in der St. Petersburger Straße in Dresden eingedrungen zu sein und diese vergewaltigt zu haben.
Darüber hinaus soll er am 15. und 17. Dezember 2024 sowie zwischen dem 26. Dezember 2024 und dem 5. Januar 2025 in die Wohnung einer 18-jährigen Geschädigten in Lengenfeld/Vogtland eingebrochen sein, vermutlich unter Nutzung eines Drahtes. Dabei soll er Fotos der Geschädigten abfotografiert und einen Schlüsselbund gestohlen haben. Diesen Schlüsselbund soll der Beschuldigte am 6. Januar 2025 weggeworfen haben, nachdem er festgestellt hatte, dass sich der Wohnungsschlüssel nicht darunter befand.
Zudem wird ihm vorgeworfen, am 16. Januar 2025 gegen 03:00 Uhr erneut in Lengenfeld/Vogtland in die Wohnung einer 23-jährigen Frau eingedrungen zu sein und einen Schlüsselbund mit Haus- und Wohnungsschlüssel entwendet zu haben. Die Geschädigte war zur Tatzeit anwesend und stellte sich schlafend.
Festnahme nach umfangreichen Ermittlungen
Der Beschuldigte wurde nach langjährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden am 4. Februar 2025 festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Mann ist nicht vorbestraft und bestreitet die Tatvorwürfe.
Weiteres Verfahren
Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch aus.
Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1088884