Verdacht des Verbreitens pornographischer Inhalte und des Sicherverschaffens jugendpornographischer Inhalte
Foto: Symbolbild Polizei-Blaulicht vor der Dresdner Altstadt bei Tag (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 29-jährigen Deutschen unter anderem wegen des Verdachts des Sichverschaffens jugendpornographischer Inhalte und des Verbreitens pornographischer Inhalte.
Der Beschuldigte war als saisonal beschäftigter Mitarbeiter bei der Dresdner Parkeisenbahn tätig. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2022 einem damals 14-jährigen Jugendlichen, mit dem er über längere Zeit ein sexuelles Verhältnis hatte, pornographische Inhalte zugesandt zu haben. Ferner soll der Beschuldigte den Jugendlichen aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu übersenden, was dieser auch getan haben soll.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an.
Soweit zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten seinerzeit ein sexuelles Verhältnis bestanden hat, ist insoweit nicht von einer strafrechtlichen Relevanz auszugehen, da die Voraussetzungen der grundsätzlich in Betracht kommenden Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vorliegen.