Konvois und Verbandsfahrten im Straßenverkehr
Foto: Symbolbild für konvois und verbandsfahrten im straßenverkehr / Foto: ottawagraphics
Landkreise Görlitz und Bautzen
Ich stehe an der Ampel und habe Grün. Trotzdem quert ein Fahrzeug nach dem anderen die Kreuzung! Warum machen die das? Wenig später treffe ich wieder auf die Kolonne. Sie fahren mit etwa 50 km/h über die Bundesstraße. Es gibt kein Vorbeikommen.
Konvoi- bzw. sogenannte Verbandsfahrten sind in der Straßenverkehrsordnung beschrieben. Fahrzeuge innerhalb des Verbands müssen nach außen eindeutig erkennbar sein (z. B. Blaulicht, Fahnen). Spitzen- und Schlussfahrzeug benötigen weitere eindeutige Merkmale, damit andere wissen, wo Anfang und wo Ende der Kolonne sind. Es ist es ihnen dann erlaubt, die Straße über das für Jedermann normal verträgliche Maß hinaus zu nutzen. Dieser Verband, bestehend aus mehreren einzelnen Fahrzeugen, wird rechtlich gesehen wie ein einziges Fahrzeug behandelt. Deshalb fahren alle, inklusive des Schlussfahrzeugs, über die Kreuzung, sofern das erste Fahrzeug Grün hatte.
Solche Verbandsfahrten sind nicht unüblich. Oft begegnen sie Verkehrsteilnehmern in Form von Trucker-Treffen oder Motorrad-Ausfahrten. Aber auch Polizei, Feuerwehr und Militär sind nicht selten auf dem Weg zu Einsätzen im Verband unterwegs.
Abhängig von der Zahl und Art der Fahrzeuge kann solch ein Verband schon mal viele hundert Meter lang sein. Hinzu kommen teils große Lücken zwischen den Autos. Denn wer groß und schwer ist, hat oft auch einen langen Anhalteweg. Gerade Fahrer von Spezialfahrzeugen verfügen über eine nur eingeschränkte Sicht.
Das rät die Polizei:
– Lassen Sie Fahrzeugverbände die Kreuzung passieren, auch wenn Sie eine oder zwei Grünphasen warten müssen.
– Überholen Sie keinen Verband, auch nicht einzelne Fahrzeuge innerhalb des Konvois.
– Halten Sie ausreichenden Sicherheitsabstand. (ks)