Polizei

Drohnenabwehr am Sachsenring

Drohnenabwehr am Sachsenring Foto: Symbolbild Polizei mit Blaulicht auf nasser Straße bei Nacht (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Die Drohnenabwehr musste zum Einsatz kommen. Einsatzkräfte der Drohnenabwehr am Sachsenring detektierten am Samstagnachmittag einen nicht genehmigten Drohnenstart. Am lokalisierten Startpunkt – eine Gartenanlage nahe der Talstraße – trafen die eingesetzten Beamten den minderjährigen Piloten sowie dessen 39-jährige Erziehungsberechtigte an. Das Kind hatte unter Aufsicht der Mutter die Drohne gestartet und verbotswidrig außerhalb der Sichtweite über der maximal zulässigen Flughöhe über bewohntem Gebiet in Richtung der Rennstrecke gesteuert. Es wurden mehrere Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen den genannten Verstößen gegen das Luftverkehrsgesetz gefertigt. Grundsätzlich ist das Überfliegen von Menschenmengen und Veranstaltungen, wie am Sachsenring, mit privaten Drohnen aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Vorschriften und Hinweise zum Betrieb privater Drohnen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr unter https://www.bmv.de/drohnen. (sts)

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