Verfassungsfeindliche Parolen auf Kinderspielplatz

Aus einer Gruppe von 16 Personen sollen auf einem Kinderspielplatz verfassungsfeindliche Parolen gerufen und ein verfassungsfeindliches Symbol angebracht worden sein. Die durch Zeugen informierten Polizeibeamten konnten die Personen im Alter von 14 bis 27 Jahren noch vor Ort antreffen. Da acht von ihnen minderjährig waren, wurden sie an Erziehungsberechtigte übergeben. Die übrigen acht wurden vor Ort nach der Personalienfeststellung entlassen. Das verfassungsfeindliche Symbol in schwarzer Farbe hatte eine Größe von 0,4 x 0,4 Metern und war an einem Klettergerüst angebracht. Während der polizeilichen Maßnahmen konnten weitere Graffiti mit Buchstaben- und Zahlenkombinationen festgestellt werden. Sie waren unter anderem polizeifeindlich. Der entstandene Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf 1.500 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung aufgenommen.