Polizei

Tatverdächtiger nach Automatensprengung in Machern gestellt

Tatverdächtiger nach Automatensprengung in Machern gestellt Foto: Symbolbild für tatverdächtiger nach automatensprengung in machern gestellt / Foto: Hans
Medienservice 19.11.2025, 07:45 Uhr — Erstveröffentlichung Tatverdächtiger nach Automatensprengung gestellt Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Leipzig Nr. 416|25 Verantwortlich: Ricardo Schulz (Staatsanwaltschaft Leipzig) und Susanne Lübcke (Polizeidirektion Leipzig) Ort: Machern, Alte Leipziger Straße Zeit: 17.11.2025, 01:15 Uhr In der Nacht auf Montag konnten Polizeibeamte nach einer Automatensprengung in Machern einen Tatverdächtigen (46, deutsch) stellen. Zeugen teilten gegen 1:15 Uhr über den Notruf der Polizei mit, dass es am S-Bahnhaltepunkt Machern zu einem lauten Knall gekommen war und sich ein Kleinwagen entfernt hatte. Polizeibeamte konnten durch die zügige Tatortbereichsfahndung einen Pkw, auf den die Beschreibung passte, auf der Bundesstraße 6 - Höhe Tauchaer Straße - feststellen. Der Pkw missachtete alle Anhaltesignale des Funkwagens und überfuhr mehrere rote Ampeln, während er seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit stadteinwärts fortsetzte. Im Kreuzungsbereich Permoser Straße/Heiterblickallee wurde durch weitere Beamte eine Straßensperre errichtet, um eine weitere Flucht zu verhindern. Auf Höhe einer Tankstelle hielt der Pkw unvermittelt an. Der Versuch des 46-Jährigen, die Flucht zu Fuß fortzusetzen, konnte durch die ihn verfolgenden Polizeibeamten vereitelt werden. Im Fahrzeug konnten Gegenstände aufgefunden werden, welche nach einer ersten Prüfung als mutmaßliches Diebesgut dem Automaten in Machern zugeordnet werden konnten. Des Weiteren stellte sich heraus, dass der Pkw gestohlen worden war. Auch die Kennzeichen gehörten nicht an den Pkw. Der 46-jährige Tatverdächtige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Leipzig vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei unterstützte bei dem Einsatz. Der entstandene Sachschaden am Automaten wird auf 25.000 Euro geschätzt. Durch die Staatsanwaltschaft wurde unter Annahme des Haftgrunds der Fluchtgefahr Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Sachbeschädigung und des Diebstahls gestellt und der Beschuldigte am Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig vorgeführt. Der Erlass des beantragten Haftbefehls wurde im Ergebnis des Vorführungstermins durch den Ermittlungsrichter mangels Haftgründen abgelehnt und der 46-Jährige auf Anordnung des Richters wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern an.

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