Unfallschäden und Fahrzeugreparatur nach Verkehrsunfall

Die Unfallschäden an einem Fahrzeug schließen eine Weiterfahrt aus.
Die Heinrich-Heine-Straße befuhr am Dienstagabend eine 28-jährige VW-Fahrerin mit der Absicht, in die Wetzelsgrüner Straße einzufahren. Zeitgleich fuhr ein 29-Jähriger mit einem Audi die Innere Herlasgrüner Straße entlang. An der Kreuzung Heinrich-Heine-Straße/Wetzelsgrüner Straße/Innere Herlasgrüner Straße stieß die VW-Fahrerin mit dem vorfahrtsberechtigten Audi-Fahrer zusammen. Glücklicherweise wurde durch die Kollision niemand verletzt. Die Instandsetzungskosten der Fahrzeuge werden mit 10.000 Euro beziffert. Aufgrund der Beschädigungen war eine Weiterfahrt mit dem VW nicht mehr möglich, ein Abschleppen war die Folge.