Polizei

Polizei verstärkt im Einsatz am Himmelfahrtstag

Polizei verstärkt im Einsatz am Himmelfahrtstag Foto: Symbolbild für Polizei verstärkt im Einsatz am Himmelfahrtstag / Foto: dagmarbendel

Am Donnerstag waren die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Zwickau verstärkt im Einsatz.

Am Himmelfahrtstag war die Polizei im Vogtlandkreis und im Landkreis Zwickau erwartungsgemäß häufiger im Einsatz als an normalen Wochentagen - insbesondere wegen Körperverletzungen, verbalen Streitigkeiten, Trunkenheitsfahrten, Sachbeschädigungen und Ruhestörungen. Der herausragendste Sachverhalt ereignete sich im Plauener Revierbereich:

Am späten Nachmittag wurde der Polizei eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten im Oelsnitzer Ortsteil Taltitz am Strand der Talsperre Pirk gemeldet. Nach ersten Erkenntnissen hatte ein Mann einen anderen angesprochen, der einer Gruppe von sechs Personen angehörte. Der Angesprochene schlug daraufhin offenbar unvermittelt auf den Mann ein. Als andere Umstehende eingreifen wollten, entwickelte sich ein Tumult. Zeugen zufolge schlug und trat die sechsköpfige Gruppe auf mehrere Personen ein. Einsatzkräfte des Polizeireviers Plauen und des Einsatzzuges nahmen die Personalien von insgesamt 14 Geschädigten auf, deren Verletzungen vor Ort von Rettungskräften versorgt wurden. Vier von ihnen wurden zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Nach aktuellem Kenntnisstand musste keiner davon stationär aufgenommen werden.

Bei den sechs Tatverdächtigen, gegen die nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, handelt es sich um fünf Deutsche im Alter von 16 bis 21 Jahren sowie einen 17-jährigen Ukrainer. Alle von ihnen waren alkoholisiert. Den höchsten Wert von 2,14 Promille maßen die Beamten bei einem 18-Jährigen, dem sie auch einen Feuerwerkskörper der Kategorie F4 abnahmen - der junge Mann erhielt zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

2,06 Promille ergab der Atemalkoholtest eines weiteren 18-Jährigen aus der Sechsergruppe, der zudem positiv auf Cannabis und Opiate getestet wurde. Mehrere Anwesende bezeugten, dass er in diesem Zustand ein Motorrad gefahren war, an dem zudem ein ungültiges Kennzeichen angebracht war. Eine Fahrerlaubnis dafür besaß er nicht. So erhielt er neben der Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung weitere wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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