Faksimile-Betrug in Weißwasser aufgedeckt

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei vor dem sogenannten Faksimile-Betrug. In Weißwasser haben Täter in den vergangenen Monaten mit dieser Masche viel Geld ergaunert.
Faksimile-Betrug - Was ist das?
Beim Faksimile-Betrug sind immer vermeintlich wertvolle Bücher oder Buchsammlungen im Spiel. Diese werden den Geschädigten als gewinnbringende Wertanlage angepriesen. Die Betrüger geben sich als Buchhändler, Gutachter oder Vertreter von Handelsunternehmen aus. Sie kontaktierten ihre Opfer gezielt und melden sich oft zunächst telefonisch direkt bei Besitzern von Brockhaus- oder Bertelsmann-Sammlungen. Die Betrüger geben vor, Interesse an den Büchern zu haben und diese ankaufen zu wollen. Die Geschädigten werden mit hohen Geldsummen gelockt. Vor der Auszahlung gilt es jedoch einige Hürden zu überwinden. Hier erfinden die Täter verschiedene Möglichkeiten, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Die Forderungen könnten sein:
• Die Sammlung müsse erst komplettiert werden. Zu diesem Zweck bieten die Täter für viel Geld die Faksimile an. Das sind originaltgetreue Nachbildungen der historischen Bände, welche allerdings wertlos sind.
• Die Vertreter verlangen hohe Servicegebühren, beispielsweise für die Registrierung in Verkaufsdatenbanken.
• Weitere Gebühren, Kautionen oder die Mehrwertsteuer werden gefordert.
Sind die Täter dann vor Ort, um die Bücher zu begutachten, setzen sie ihre Opfer oftmals massiv unter Druck. In manchen Fällen drängen die Täter die Geschädigten sogar dazu, überteuerte Kreditverträge abzuschließen, um die Bücherkäufe finanzieren zu können. Die transferierten Summen sind oft sehr hoch. Nicht selten liegt die Beute der Täter im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Wie schützen Sie sich?
• Lassen Sie keine Vertreter in Ihr Haus, die Ihnen Bücher oder andere Waren anbieten.
• Unterschreiben Sie nichts, sondern nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen sich unabhängig beraten.
• Widerrufen Sie einen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn Sie doch etwas unterschrieben haben.
• Achtung, Hinweis zum Widerrufsrecht: Eine Masche der Händler zielt darauf, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie die angebotenen Bücher z.B. durch individuelle Applikationen, Gravuren o.ä. als kundenspezifische Anfertigung verkaufen (Vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)
• Prüfen Sie, ob der Vertrag wegen Wuchers angefochten werden kann.
• Geben Sie niemals Ihre Giro-Karte oder die dazugehörige PIN an die Vertreter heraus.
• Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.
Aus gegebenem Anlass
Am Dienstag erfuhr die Polizei von einem Fall von Faksimile-Betrug in Weißwasser. Ein älteres Ehepaar wurde bereits im Mai 2025 von Betrügern kontaktiert. Die beiden besaßen schon seit vielen Jahren eine Büchersammlung. Deren Daten befanden sich offenbar in einer Datei für potentielle Käufer der Werke. Die Täter gaukelten Interesse vor, boten einen mittleren sechsstelligen Betrag für die Bücher und verlangten zuvor Kautionen, Mehrwertsteuer und den Kauf von weiteren Werken. Die Betrogenen überwiesen. Als sie eine Rechnung für die Transaktionen forderten, räumten die Täter ihre Zweifel aus. Sie erklärten, der mündliche Vertrag sei bindend und für Zuwiderhandlungen würden Vertragsstrafen fällig. Schließlich wurden Angehörige auf das Geschehen aufmerksam und deckten den Betrug auf. Das Ehepaar beklagte einen finanziellen Verlust in fünfstelliger Höhe. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf.