Öffentlichkeitsfahndung nach Sprengstoffexplosion in Görlitz
Foto: Symbolbild Blaulicht-Reflexion auf nassem Asphalt bei einem Einsatz (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Nach Beginn der Öffentlichkeitsfahndung am Sonntagabend, den 7. Juni 2026, dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung an.
Ergänzend kann zum Sachverhalt Folgendes mitgeteilt werden:
Der afghanische Staatsangehörige wurde am Donnerstag, den 21. Mai 2026, und der polnische Staatsangehörige am Freitag, den 29. Mai 2026, inhaftiert. Gegenstand der Haftbefehle sind jeweils Eigentumsdelikte. Der Erlass der Haftbefehle wurde auch möglich, weil die beiden Beschuldigten ohne festen bzw. gemeldeten Wohnsitz sind bzw. waren.
Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die beiden Tatverdächtigen war eine Meldung der polnischen Polizei, die am Mittwoch, den 20. Mai 2026 hier einging. Um den Informationsgehalt dessen, was den polnischen Behörden übermittelt worden war, zu überprüfen und zu sichern, läuft aktuell justizielle Rechtshilfe mit dem Nachbarland.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung können mit Bezug auf § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SächsPresseG weitere Auskünfte aktuell nicht erteilt werden.
Hinweis: Durch ein technisches Problem bei Erstellung des Links zur Öffentlichkeitsfahndung am Sonntagabend war eine zeitnähere und insbesondere gleichzeitige Information aller Medienschaffenden erschwert. Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.