Polizeiverfolgung endet mit Unfall in Lauter
Foto: Symbolbild Blaulicht-Reflexion auf nassem Asphalt bei einem Einsatz (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
(1716) Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Aue ist am gestrigen Nachmittag nahe eines Baumarkt-Parkplatzes an der Grünhainer Straße auf einen polizeibekannten Autofahrer aufmerksam geworden, der dort in einem Pkw Peugeot unterwegs war. Die Polizisten beschlossen daraufhin eine Kontrolle durchzuführen, infolgedessen der Peugeot alle Anhaltesignale des Polizeifahrzeuges ignorierte, stattdessen beschleunigte und mit überhöhter Geschwindigkeit davonfuhr. Die Polizisten nahmen mit Sondersignal und Martinshorn die Verfolgung des Peugeot auf, der auf seiner Flucht durch das Schwarzenberger Stadtgebiet mehrere Verkehrszeichen missachtete und teils auch auf der Gegenfahrbahn gefahren war.
Der weitere Fluchtweg führte nach dem derzeitigen Kenntnisstand über die Karlsbader Straße zunächst in stadtauswärtige Richtung und anschließend über Teile der Innenstadt, ein Gewerbegebiet und die Schwarzenberger Straße nach Lauter. Kurz nach dem Ortseingang Lauter fuhr der Peugeot zudem knapp an einer Polizeiabsperrung vorbei, wobei ein Beamter ausweichen musste, um nicht erfasst zu werden. Der Polizist blieb unverletzt. Die Flucht endete letztlich wenig später im Kreuzungsbereich Forststraße/Staatsstraße
(B 101)/Goethestraße in Lauter, nachdem der Peugeot dort mit einem VW-Transporter samt Anhänger kollidiert war. Der VW (Fahrer: 46) wurde in ein Grundstück geschleudert und kam an einer Hauswand zum Stehen. Der leicht verletzte VW-Fahrer kam in ein Krankenhaus. Der Peugeot wurde auf die Staatsstraße geschleudert und kam danach zum Stillstand. Es entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden von etwa 23.000 Euro. Dem Fahrer gelang die Flucht zu Fuß. Seine Identität konnte im Zuge erster Ermittlungen zweifelsfrei bekannt gemacht werden. Bei ihm handelt es sich um einen 41-Jährigen (deutscher Staatsbürger). Die Fahndungsmaßnahmen sowie die Ermittlungen gegen den Deutschen wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung sowie verbotenen Kraftfahrzeugrennens dauern nach wie vor an. (mg)