Polizei

Neue Polizeistruktur gegen Gewalt im öffentlichen Raum

Neue Polizeistruktur gegen Gewalt im öffentlichen Raum Foto: Symbolbild Polizei-Blaulicht vor der Dresdner Altstadt bei Tag (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Neue Strukturen stärken Präsenz, täterorientierte Ermittlungen und die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz Die Polizeidirektion Dresden richtet ihre Arbeit gegen Gewalt und wiederholte Straftaten im öffentlichen Raum noch gezielter aus. Seit dem 1. Oktober 2026 werden die bisherigen Aufgaben der Präsenz- und Ermittlungsgruppe Innenstadt (PEGI) neu strukturiert. Die neue Präsenzgruppe Innenstadt (PGI) konzentriert sich auf die sichtbare polizeiliche Präsenz und lageorientierte Maßnahmen. Das neu eingerichtete Kommissariat 27 (K 27) übernimmt die priorisierte, täterorientierte Bearbeitung ausgewählter Mehrfach- und Intensivtatverdächtiger für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Dresdner Polizei. Mit der Neuorganisation setzen die Polizeidirektion Dresden und die Staatsanwaltschaft Dresden den gemeinsamen Aktionsplan des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz gegen Gewalt im öffentlichen Raum um und untersetzen ihn mit konkreten Maßnahmen. PEGI-Bilanz bildet Grundlage für die Weiterentwicklung Die PEGI hat vom 1. September 2023 bis zum 30. September 2026 insgesamt 1.879 Ermittlungsverfahren bearbeitet. 1.394 Straftaten davon hat sie selbst festgestellt. Hinzu kamen unter anderem 159 erwirkte Haftbefehle, 108 Durchsuchungen, 731 Präsenzstreifen sowie 122 Präsenz- und Komplexeinsätze. Die Bilanz verdeutlicht wie bedeutend die Verbindung von sichtbarer Präsenz, konsequenten Ermittlungen und gezielten Maßnahmen ist. »Gewalt im öffentlichen Raum beeinträchtigt nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Menschen, die sich in unseren Städten bewegen. Dem wirksam entgegen zu treten, ist Ziel des gemeinsamen Aktionsplanes gegen Gewalt im öffentlichen Raum des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz. Er gibt uns den Rahmen vor, den wir jetzt mit unserer neuen Struktur – der Gründung der Präsenzgruppe Innenstadt und des Kommissariats 27 – mit Leben erfüllen.«, sagt Polizeipräsident Lutz Rodig. K 27 bündelt Erkenntnisse und priorisiert Verfahren Seit dem 1. April 2026 hatte zunächst eine Koordinierungsstelle für Mehrfach- und Intensivtatverdächtige, als Vorläufer des jetzigen Kommissariats 27, relevante Informationen zusammengeführt und die Priorisierung besonders relevanter Personen und Verfahren unterstützt. In den fünf Monaten ihres Bestehens hat sie 43 Tatverdächtige in ihr Monitoring aufgenommen. Diese Personen waren in den vorausgegangenen zwölf Monaten mit insgesamt 971 Straftaten in Erscheinung getreten. Zum Start des Kommissariats 27 am 1. Oktober 2026 wurden weitere 15 Tatverdächtige mit insgesamt 55 offenen Verfahren in die eigene täterorientierte Bearbeitung übernommen. Zusätzlich zur zentralen Bearbeitung weist das K 27 in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Mehrfach- und Intensivtatverdächtige zur täterorientierten Bearbeitung den Kommissariaten der Kriminalpolizei oder Polizeirevieren zu und überwacht deren Bearbeitung. Nicht jede Person, die zunächst die Kriterien für Mehrfach- und Intensivtatverdächtige erfüllt, wird automatisch vom K 27 übernommen. Maßgeblich ist eine vertiefte Bewertung, bei der insbesondere die Häufigkeit und Schwere der bekannt gewordenen Straftaten berücksichtigt werden. Vorrang haben zudem grundsätzlich Gewaltdelikte. Polizeipräsident Lutz Rodig: »Unsere Botschaft ist klar. Wer wiederholt vor allem schwerwiegende Straftaten begeht, muss davon ausgehen, dass wir zukünftig noch konsequenter gegen sie vorgehen werden. Wir werden bei Mehrfach- und Intensivtatverdächtigen nicht länger nur einzelne Straftaten betrachten, sondern die gesamte Entwicklung eines Tatverdächtigen in den Blick nehmen. Kurz gesagt: Wir schauen nicht zuerst auf den Tatort, sondern auf den Täter! Polizei und Staatsanwaltschaft stimmen Vorgehen frühzeitig ab Die täterorientierte Bearbeitung soll dazu beitragen, Verfahren und Erkenntnisse zu einer Person im Zusammenhang zu betrachten und kriminelle Karrieren schnell zu beenden. Die Polizei stellt dafür relevante Informationen zusammen und stimmt das weitere Vorgehen frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft ab. Diese prüft die strafprozessualen Möglichkeiten und entscheidet im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit über die weiteren Schritte. Dr. Kai Dömland, amtierender Leiter der Staatsanwaltschaft Dresden betont: »Konsequente Strafverfolgung beginnt mit einer guten gemeinsamen Informationsgrundlage. Wenn relevante Erkenntnisse und Verfahren zusammengeführt werden, können Zusammenhänge besser bewertet und die jeweils gebotenen Schritte gezielter geprüft werden. Von der neuen Struktur der Polizei erwarte ich zudem Synergieeffekte nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Staatsanwaltschaft, da wir unsere Ressourcen effektiver und ökonomischer einsetzen können.« Präsenz und Ermittlungen greifen ineinander Während die PGI durch Streifen, Kontrollen und lageorientierte Maßnahmen Entwicklungen im öffentlichen Raum erkennt und auf aktuelle Situationen reagiert, führt das K 27 relevante Informationen zusammen und richtet seine Ermittlungen auf die Mehrfach- und Intensivtatverdächtigen aus. Erkenntnisse aus Ermittlungen können wiederum in die Lagebewertung und die Ausrichtung der polizeilichen Präsenz einfließen. Lutz Rodig: »Mit der neuen Struktur haben wir den erfolgreichen Ansatz der PEGI vom örtlichen begrenzten Bereich des Wiener Platzes auf unseren gesamten Zuständigkeitsbereich ausgeweitet. Gleichzeitig bleiben wir dort präsent, wo die Menschen unsere Polizei brauchen. Insofern haben wir den erfolgreichen Ansatz der PEGI erweitert und ihre Philosophie auf unsere neue Struktur übertragen.« Dr. Kai Dömland: »Polizei und Staatsanwaltschaft leisten unterschiedliche, aber eng miteinander verbundene Beiträge zur Strafverfolgung. Wenn wir Informationen frühzeitig austauschen und relevante Verfahren gemeinsam in den Blick nehmen, können wir schneller erkennen, wo sich Zusammenhänge ergeben und welche Maßnahmen in Betracht kommen. Unser gemeinsames Ziel ist eine wirksame Strafverfolgung – im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten und rechtsstaatlichen Vorgaben.«

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