Polizei warnt vor Betreten der Kaolingrube
Foto: Symbolbild Polizei mit Blaulicht auf nasser Straße bei Nacht (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Mit Beginn der warmen Sommertage verzeichnet die Polizei einen erheblichen Zulauf von Badegästen am ehemaligen Tagebau »Frieden« in Kemmlitz, der in der Bevölkerung auch als »Kaolingrube Kemmlitz« bekannt ist. Die Polizeidirektion Leipzig weist aus diesem Anlass nachdrücklich darauf hin, dass für das gesamte, rund neun Hektar große Areal, ein absolutes Betretungsverbot gilt.
Das Gelände befindet sich im Privateigentum des Kemmlitzer Kaolinwerks und ist an den Landesverband Sächsischer Angler e. V. verpachtet. Zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung schwerer Unfälle ist das Areal komplett mit einem massiven Stabmatten- und Wildschutzzaun umzäunt. Dennoch verschaffen sich immer wieder Personen unbefugt Zutritt.
Insbesondere an zwei bekannten Stellen wird der Sicherheitszaun regelmäßig gewaltsam geöffnet. Bei diesen »Zugängen” handelt es sich rechtlich um Sachbeschädigungen. Der Eigentümer investiert jede Woche erhebliche Ressourcen, um die Zäune zu erneuern.
Aufgrund von Beschwerden betroffener Anwohner führten Einsatzkräfte des Polizeireviers Oschatz am Samstag, dem 27. Juni 2026, eine gründliche Kontrolle des Geländes durch. Das Ergebnis verdeutlicht das Ausmaß des Fehlverhaltens: Es mussten über 60 Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs aufgenommen werden. Unter den festgestellten Badegästen befanden sich überwiegend junge Leute sowie Familien. Die Angetroffenen stammen dabei vor allem aus Döbeln, Leisnig und Riesa.
Die Polizei appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung:
* Respektieren Sie das absolute Betretungsverbot und die vorhandenen Umzäunungen. Zäune sind Schutzeinrichtungen und keine Hindernisse, die es zu umgehen gilt.
* Nutzen Sie ausschließlich offiziell freigegebene Badegewässer in der Region.
* Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die Gefahren aufzuklären und ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Das Polizeirevier Oschatz wird das Gelände auch in den kommenden Wochen im Blick behalten und in enger Abstimmung mit dem Eigentümer weitere Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße müssen und werden konsequent strafrechtlich verfolgt. (mp)